Barrierefreiheit im Web:
Ausweitung der Verpflichtungen für Unternehmen

Barrierefreie Webseiten sind essenziell, um sicherzustellen, dass alle Nutzer ungeachtet ihrer individuellen oder technischen Einschränkungen problemlos auf die Inhalte zugreifen, sie verstehen und damit interagieren können.

Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft treten.

Bisher waren hauptsächlich öffentliche Einrichtungen und Verbände verpflichtet, Barrierefreiheitsstandards im Web zu erfüllen. Nun werden jedoch deutlich mehr Unternehmen zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet sein, insbesondere im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs.

In der kommenden Zeit müssen eine Vielzahl von Produkten barrierefrei gestaltet werden, darunter insbesondere Computer und Smartphones. Ebenso fallen unter diese Anforderungen relevante Dienstleistungen wie Telekommunikations- und Bankdienstleistungen. Diese Maßnahmen haben direkte Auswirkungen auf Hersteller, Importeure, Distributoren, Reseller sowie Anbieter und Channel-Partner dieser Services.

Unternehmen, Verbände und Vereine, die sich an Verbraucher richten sind von diesen Vorschriften betroffen. Sie sind verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen die Apps, Online-Shops, Dokumente und Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Viele dieser Organisationen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen aus den Bereichen Telemedien, Bankenwesen und elektronischer Handel. Dadurch werden sie gemäß den Bestimmungen des BFSG zu sogenannten Leistungserbringern.

 

Welche Unternehmen betrifft es?

Hersteller, Händler und Importeure der unten genannten Produkte sowie die Anbieter der unten genannten Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Merkmal eines Kleinstunternehmens

  • Beschäftgt weniger als 10 Personen UND
  • hat höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Beispiele:

Produkte, die zukünftig barrierefrei sein müssen

Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.

Dienstleistungen, die zukünftig barrierefrei sein müssen​

Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:

Menschen mit einer Sehbehinderung
können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben

Gehörlose und schwerhörige Menschen
können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten

Blinde Menschen
können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind

Wie wird meine Webseite barrierefrei?

Was kostet eine barrierefreie Webseite?

Was die barrierefreie Umsetzung einer Webseite kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Tipps für die Gestaltung

Tools für eine barrierfreie Webseite

Assistive Technologien sind dafür geeignete Hilfsmittel. Sie erlauben es diesen Menschen, überhaupt erst in die Welt der Digitalität einzutauchen.

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