Barrierefreiheit im Web:
Ausweitung der Verpflichtungen für Unternehmen
Barrierefreie Webseiten sind essenziell, um sicherzustellen, dass alle Nutzer ungeachtet ihrer individuellen oder technischen Einschränkungen problemlos auf die Inhalte zugreifen, sie verstehen und damit interagieren können.
Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft treten.
Bisher waren hauptsächlich öffentliche Einrichtungen und Verbände verpflichtet, Barrierefreiheitsstandards im Web zu erfüllen. Nun werden jedoch deutlich mehr Unternehmen zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet sein, insbesondere im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs.
In der kommenden Zeit müssen eine Vielzahl von Produkten barrierefrei gestaltet werden, darunter insbesondere Computer und Smartphones. Ebenso fallen unter diese Anforderungen relevante Dienstleistungen wie Telekommunikations- und Bankdienstleistungen. Diese Maßnahmen haben direkte Auswirkungen auf Hersteller, Importeure, Distributoren, Reseller sowie Anbieter und Channel-Partner dieser Services.
Unternehmen, Verbände und Vereine, die sich an Verbraucher richten sind von diesen Vorschriften betroffen. Sie sind verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen die Apps, Online-Shops, Dokumente und Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Viele dieser Organisationen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen aus den Bereichen Telemedien, Bankenwesen und elektronischer Handel. Dadurch werden sie gemäß den Bestimmungen des BFSG zu sogenannten Leistungserbringern.
Welche Unternehmen betrifft es?
Hersteller, Händler und Importeure der unten genannten Produkte sowie die Anbieter der unten genannten Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Merkmal eines Kleinstunternehmens
- Beschäftgt weniger als 10 Personen UND
- hat höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
- Ein Hersteller von Ventilatoren - gleich welcher Größe - ist vom Gesetz nicht betroffen
- Ein Kosmetikstudio mit 9 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Jahresumsatz ist nicht betroffen
- Ein Kosmetikstudio mit 8 Beschäftigten, das die Terminbuchung und den Verkauf von Cremes über seine Website anbietet, ist NICHT betroffen
- Ein Kosmetikstudio mit 11 Beschäftigten, das die Terminbuchung und den Verkauf von Cremes über seine Website anbietet, ist betroffen
- Ein Produzent von Selbstbedienungsterminals mit 9 Beschäftigten ist betroffen
Produkte, die zukünftig barrierefrei sein müssen
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones
- Selbstbedienungsterminals z.B. Geldautomaten oder Check-In-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.
Dienstleistungen, die zukünftig barrierefrei sein müssen
- Telefon- und Messengerdienste
- Elemente der Personenbeförderungsdienste z.B. Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste
- Bankdienstleistungen
- E-Book-Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools
Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:
Menschen mit einer Sehbehinderung
können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben
Gehörlose und schwerhörige Menschen
können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten
Blinde Menschen
können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind
Wie wird meine Webseite barrierefrei?
- Bilder und Grafiken: Bildbeschreibungen helfen Menschen mit Sehbehinderung alle Elemente einer Webseite zu erfassen.
- Videos und Audiodateien: Bei audiovisuellen Medien helfen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Videos in Gebärdensprache
- Texte und Überschriften: Geschriebenes in Einfacher oder Leichter Sprache trägt dazu bei, dass alle Menschen Ihre Inhalte besser verstehen.
Was kostet eine barrierefreie Webseite?
Was die barrierefreie Umsetzung einer Webseite kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie barrierearm ist die Webseite schon jetzt?
- Wie umfangreich ist die Webseite?
- Wie alt ist die Webseite?
Tipps für die Gestaltung
- Strikte Trennung von Inhalt, Struktur und Design: Diese ermöglicht im Nachhinein eine problemarme Aktualisierung der Inhalte ohne Eingriffe in das Design und umgekehrt
- Skalierbarkeit: Geben Sie Maßeinheiten für Schriften, Bereiche und Abstände usw. relativ an (em- oder %-Angaben)
- Responsivität: Eine Webseite sollte auf allen Endgeräten gut lesbar sein
- Navigation: Das Bewegen durch die Webseite sollte leicht und einfach zu verstehen sein
- Kontrastverhältnis: Setzen Sie auf kontrastreiche Farben
- Kurze und verständliche Sätze: Verwenden Sie einen einfachen Satzbau und verzichten Sie weitgehend auf Fremdwörter
- Aussagekräftige Metadaten
- Textalternativen/Bildbeschreibungen
Tools für eine barrierfreie Webseite
Assistive Technologien sind dafür geeignete Hilfsmittel. Sie erlauben es diesen Menschen, überhaupt erst in die Welt der Digitalität einzutauchen.
- Screenreader und Braille-Zeilen
- Tastatursteuerung
- Spracheingabe
- Vergrößerungssoftware
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