Am 1. Januar 2023 ist bereits das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Aus Diesem ergeben sich Informationspflichten u.a. für den Brennstoffhandel und andere Branchen.

Folgende Informationen müssen dem Endkunden zur Verfügung gestellt werden:

Mithilfe des A.eins CO²-Modules werden diese Informationen automatisch auf der Rechnung abgedruckt.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich für das CO²-Modul interessieren, wenden Sie sich an unseren Vertriebsmitarbeiter Marvin Werth.

Tipps & Tricks: Shortcuts im A.eins

Übersicht A.eins Direktsprünge, welche das Arbeiten im A.eins deutlich vereinfachen und beschleunigen.

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