A.eins® CO2KostAufG

Am 1. Januar 2023 ist bereits das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Aus Diesem ergeben sich Informationspflichten u.a. für den Brennstoffhandel und andere Branchen.

Folgende Informationen müssen dem Endkunden zur Verfügung gestellt werden:

Mithilfe des A.eins® CO2KostAufG werden diese Informationen automatisch auf der Rechnung abgedruckt.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich für das CO²-Modul interessieren, wenden Sie sich an unseren Vertriebsmitarbeiter Marvin Werth.

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