Zeiterfassung wird Pflicht.
Am 14. Mai 2019 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschlossen das die bisherigen Mindestanforderungen zur Erfassung von Arbeitszeit nicht ausreicht.
Bisher war es in Deutschland und anderen EU-Ländern ausreichend nur die geleisteten Überstunden eines Arbeitnehmers aufzuzeichnen. Das wird sich in Zukunft ändern. Bald muss jede geleistete Arbeitsminute aufgezeichnet werden.
Damit Sie Ihr Unternehmen für die Zukunft sichern können bietet WUNDS eine Zeiterfassungs-Software an, welche den Ansprüchen des EuGH gerecht wird.
Miete oder Kauf sind möglich um unsere moderne Lösung zur Zeiterfassung in Ihr Unternehmen zu bringen!
Passend dazu Beraten wir sie auch gerne bei Geräten zur Personalzeiterfassung.
Das Urteil des EuGH finden Sie hier: Zum Urteil
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